Montage von Rauchwarnmeldern


Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir im Jahr 2015 in allen Wohnungen Rauchwarnmelder installiert.

Um den steigenden Betriebskosten entgegen zu wirken, haben wir uns entschlossen keinen Wartungsvertrag über die Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder abzuschließen. Für die Funktionsprüfung ist daher der Bewohner, sprich Mieter verantwortlich. Nachdem die Batterien eine 10-jährige Lebensdauer haben, ist von Mieterseite auch nicht viel zu tun.

Wir empfehlen unseren Mietern die Rauchwarnmelder regelmäßig auf die Funktion zu überprüfen:

  1. Prüfen Sie, ob die LED blinkt.

  2. Führen Sie einen Funktionstest durch.
    Dabei drücken Sie hierzu mindestens eine Sekunde lang den Melderkopf.
    Ist dieser Funktionstest erfolgreich, ertönt der Signalton und der Rauchwarnmelder arbeitet korrekt.

  3. Bitte beachten Sie, dass nach jedem Funktionstest automatisch die Alarmschaltung für ca. zehn Minuten aktiviert wird,

Bei Fragen und Störungen wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale unter
der 0851 - 95 67 1 - 0.