Tipps & Tricks


Kniffe für Mieter - Was ist zu tun, wenn…


Manchmal sind es ein paar Kleinigkeiten, die an einem Heizungs- oder Stromausfall schuld sein können.
Sicherlich haben Sie sich auch schon gefragt, wie komme ich in den Elektroraum, um z. B. im Falle eines Stromanbieterwechsels meinen Stromzähler ablesen zu können?
Was ist zu tun, wenn ich mich aus der Wohnung gesperrt habe oder einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel benötige?

Für den Fall der Fälle gilt es folgende Tipps und Regeln zu beachten:

Gastherme in der Wohnung entstören
(gilt nicht für Wohnungen mit Zentralheizung)

Bild 1: Falls eine Fehlermeldung angezeigt wird, z.B. EA, E9, A2, A4, dann Entstör-Taste drücken.
Bild 2: Sobald zwei Striche erscheinen, läuft die Therme (Heizung) wieder an.
Bild 3: Die Therme wieder in Betrieb nehmen.
Bitte beachten: Die Abbildungen zeigen den Sommerbetrieb. Im Winterbetrieb sind die beiden Regler nach rechts zu drehen.

Bild 1

Gasheizgerät (älteres Modell)

Bild 1

Gasheizgerät (neues Modell)

Bild 2

Gasheizgerät (älteres Modell)

Bild 2

Gasheizgerät (neues Modell)

Bild 3

Gasheizgerät (älteres Modell)

Bild 3

Gasheizgerät (neues Modell)


Zugang zum Elektroraum?

Ist Zugang zum Elektroraum nötig, vorher bitte bei der Zentrale anrufen und einen Elektroraumschlüssel am Empfang bereitlegen lassen. Bei Abholung ist es wichtig den Personalausweis vorzuzeigen und 50 € Kaution für den Schlüssel zu hinterlegen.
Die Kaution erhalten Sie sofort nach der Rückgabe des Schlüssels zurück.


Stromausfall in der Wohnung?

Zuerst Ruhe bewahren und den Sicherungskasten checken.
Eventuell liegt es nur an einer Sicherung.
Alternativ kann versucht werden den FI-Hauptschalter einmal aus- und wieder einzuschalten. Können Sie das Problem selbst nicht lösen, werden wir den Fall überprüfen und Ihnen schnellstmöglich einen Elektriker schicken.


 

Schlüsselnachbestellung?

Einfach zum Schlüsseldienst gehen? Nein, so einfach ist es leider nicht.
Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben oder brauchen einen zusätzlichen Schlüssel, dann bedarf es des Berechtigungsscheins der WGP. Einfach bei der Zentrale anrufen und das Problem schildern. Es wird dann der Berechtigungsschein vorbereitet und zur Abholung bereitgelegt. Gerne schicken wir Ihnen diesen auch per Post zu. Mit dem Formular können problemlos ein oder mehrere Schlüssel beim Schlüsseldienst im Real in Passau-Neustift, Telefon 0851 - 490 40 97 in Auftrag gegeben werden.


Der Mieter hat sich aus der Wohnung ausgesperrt, was dann?

Wir als Vermieter besitzen keine Zweitschlüssel Ihrer Wohnung. Sollten Sie sich ausgesperrt haben, dann müssen wir Sie bitten, sich an einen örtlichen Schlüsseldienst zu wenden.

Zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag und Freitag von 08.00 - 17.00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 12.00 - 17.00 Uhr) empfehlen wir die Dienste des Passauer Schlüsseldienstes in 94032 Passau, Oberer Sand 6, Telefon 0851 - 35 180 in Anspruch zu nehmen.