Tipps & Tricks
Kniffe für Mieter - Was ist zu tun, wenn…
Manchmal sind es ein paar Kleinigkeiten, die an einem Heizungs- oder Stromausfall schuld sein können.
Sicherlich haben Sie sich auch schon gefragt, wie komme ich in den Elektroraum, um z. B. im Falle eines Stromanbieterwechsels meinen Stromzähler ablesen zu können?
Was ist zu tun, wenn ich mich aus der Wohnung gesperrt habe oder einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel benötige?
Für den Fall der Fälle gilt es folgende Tipps und Regeln zu beachten:
Gastherme in der Wohnung entstören
(gilt nicht für Wohnungen mit Zentralheizung)
Bild 1: Falls eine Fehlermeldung angezeigt wird, z.B. EA, E9, A2, A4, dann Entstör-Taste drücken.
Bild 2: Sobald zwei Striche erscheinen, läuft die Therme (Heizung) wieder an.
Bild 3: Die Therme wieder in Betrieb nehmen.
Bitte beachten: Die Abbildungen zeigen den Sommerbetrieb. Im Winterbetrieb sind die beiden Regler nach rechts zu drehen.
Bild 1
Gasheizgerät (älteres Modell)
Bild 1
Gasheizgerät (neues Modell)
Bild 2
Gasheizgerät (älteres Modell)
Bild 2
Gasheizgerät (neues Modell)
Bild 3
Gasheizgerät (älteres Modell)
Bild 3
Gasheizgerät (neues Modell)
Zugang zum Elektroraum?
Ist der Zugang zum Elektroraum erforderlich? Falls ja, bitte zuvor bei der Zentrale anrufen und einen Elektroraumschlüssel am Empfang zur Abholung bereitlegen lassen. Bei der Abholung ist es notwendig, einen gültigen Personalausweis vorzulegen und eine Kaution in Höhe von 50 € für den Schlüssel zu hinterlegen. Die Kaution wird Ihnen nach der Rückgabe des Schlüssels umgehend vollständig zurückerstattet.
Stromausfall in der Wohnung?
Bei einem Stromausfall in der Wohnung bitten wir Sie zunächst, Ruhe zu bewahren und den Sicherungskasten zu überprüfen. Es könnte sein, dass lediglich eine Sicherung ausgelöst wurde. In diesem Fall versuchen Sie bitte, den FI-Hauptschalter auszuschalten und anschließend wieder einzuschalten. Sollte es Ihnen nicht gelingen, das Problem eigenständig zu beheben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir werden den Vorfall umgehend prüfen und Ihnen schnellstmöglich einen Elektriker zur Unterstützung senden.
Schlüsselnachbestellung?
Muss man einfach zum Schlüsseldienst gehen? Leider ist das nicht ganz so unkompliziert. Falls Sie einen Schlüssel verloren haben oder einen zusätzlichen benötigen, ist ein Berechtigungsschein der WGP erforderlich. Kontaktieren Sie bitte die Zentrale und schildern Sie Ihr Anliegen. Der Berechtigungsschein wird dann vorbereitet und zur Abholung bereitgelegt. Auf Wunsch senden wir Ihnen den Schein auch per Post zu. Mit diesem Formular können Sie problemlos ein oder mehrere Schlüssel beim Schlüsseldienst in der Bahnhofstraße (Telefon: 0851 - 490 40 97) in Auftrag geben.
Was ist zu tun, wenn sich der Mieter aus der Wohnung ausgesperrt hat?
Als Vermieter verfügen wir nicht über Zweitschlüssel für Ihre Wohnung. Sollten Sie sich ausgesperrt haben, bitten wir Sie, sich an einen örtlichen Schlüsseldienst zu wenden.
Während der üblichen Geschäftszeiten (Montag und Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 12:00 bis 17:00 Uhr) empfehlen wir Ihnen, den Passauer Schlüsseldienst in Anspruch zu nehmen. Dieser befindet sich in der Oberen Sandstraße 6, 94032 Passau. Sie erreichen den Schlüsseldienst unter der Telefonnummer 0851 - 35 180.
Bei Fragen oder Störungen bitten wir Sie, sich an unsere Zentrale zu wenden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0851 - 95 67 1 - 0.
Wie wird die Prüfung der Rauchmelder durchgeführt?
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir im Jahr 2015 in allen Wohnungen Rauchwarnmelder installiert.
Um den steigenden Betriebskosten entgegen zu wirken, haben wir uns entschlossen keinen Wartungsvertrag über die Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder abzuschließen. Für die Funktionsprüfung ist daher der Bewohner, sprich Mieter verantwortlich. Nachdem die Batterien eine 10-jährige Lebensdauer haben, ist von Mieterseite auch nicht viel zu tun.
Wir empfehlen unseren Mietern die Rauchwarnmelder regelmäßig auf die Funktion zu überprüfen:
Prüfen Sie, ob die LED blinkt.
Führen Sie einen Funktionstest durch.
Dabei drücken Sie hierzu mindestens eine Sekunde lang den Melderkopf.
Ist dieser Funktionstest erfolgreich, ertönt der Signalton und der Rauchwarnmelder arbeitet korrekt.Bitte beachten Sie, dass nach jedem Funktionstest automatisch die Alarmschaltung für ca. zehn Minuten aktiviert wird.